Zurzeit sind diese Regeln außer Kraft gesetzt.
Wir bitten jedoch, verantwortungsbewusst zu bleiben.
Die steigenden Inzidenzen in Deutschland sorgen vielerorts für eine Verschärfung der Corona-Auflagen. Im Bundesland Rheinland-Pfalz gilt daher zum überwiegenden Teil die 2G-Plus-Regel.
Diese legt fest, dass ausschließlich Geimpfte und Genesene und diese nur unter zusätzlicher Vorlage eines negativen Testnachweises zu Freizeit- und Kulturangeboten in geschlossenen Räumen zugelassen werden. Auch für weitere touristische Einrichtungen sowie für die Gastronomie und Hotellerie gilt die 2G-Plus-Regel. Die folgenden Testverfahren sind zulässig:
Die 2G-Plus-Regelung gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten sowie bei Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen können. Für Kinder bis 17 Jahre gilt die 3G-Regelung: Geimpfte oder genesene Kinder über 12 Jahre müssen also auch im Kino oder der Gastronomie keinen Test vorweisen.
In Fällen, in denen eine Testpflicht für geimpfte oder genesene volljährige Personen gilt, entfällt diese für geimpfte Personen, wenn sie einen Nachweis über eine erst kürzlich erfolgte Zweitimpfung (vor weniger als drei Monaten) oder eine Auffrischungsimpfung (gültig ab dem Tag der Booster-Impfung) vorweisen. Außerdem von dieser Testpflicht befreit sind sowohl genesene Personen bis drei Monate nach ihrer Genesung sowie geimpfte Genesene.
Darüber hinaus gelten seit dem 28. Dezember 2021 laut der ersten Landesverordnung zur Änderung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung folgende Kontaktbeschränkungen:
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist für geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen nur mit bis zu höchstens zehn Personen gestattet. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist also auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.
Aktuelle und weiterführende Informationen zu den geltenden Corona-Regeln finden Sie auf der Seite der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter corona.rlp.de/aktuelles.
Quelle: corona.rlp.de
Maßstab für weitere Schutzmaßnahmen in Rheinland-Pfalz ist die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz bezogen auf das Land Rheinland-Pfalz. Eine Differenzierung nach Landkreisen und kreisfreien Städten findet nicht statt.
Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes sind unter Auflagen geöffnet:
Es gelten die folgenden Auflagen: